Jede freiheitsentziehende Maßnahme ist ein tiefer Eingriff in die Intimität und Integrität des Betroffenen und darf deshalb nur zu deren Wohl und Schutz angewendet werden. Die Thematik der freiheitsentziehenden Maßnahmen ist ein hochsensibler menschenrechtsrelevanter Bereich der fachlichen Arbeit in der Eingliederungshilfe, der gerade deshalb mit Transparenz und Vertrauen ausgestattet werden muss.