BWB+
In das BWB+ (Betreutes Wohnen mit erhöhtem Hilfebedarf) und in das iBWB+ (intensiv Betreute Wohnen mit erhöhtem Hilfebedarf) können volljährige Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen seelischen Behinderung aufgenommen werden, die ohne das Betreute Wohnen vorübergehend oder auf längere Zeit nicht selbstständig leben können.
Beim BWB+ bzw. iBWB+ werden die Kontakthäufigkeiten individuell an den Bedarf des Klienten angelehnt. Hier sind u. A. zwei Kontakte im BWB+ und vier und mehr Kontakte im iBWB+ möglich.
Bei der Ermittlung des Bedarfs sind die Fallmanager des Landratsamtes behilflich.
Voraussetzungen:
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Eine Begleitung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst ist nicht ausreichend.
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Ein Mindestmaß an Selbstversorgung muss vorhanden sein.
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Mit regelmäßiger Begleitung ist es möglich den Lebensbereich selbstständig gestalten zu können.
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Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit ist vorhanden. Hierzu gehören die Akzeptant des Betreuungsverhältnisses, die Bereitschaft zu erforderlicher ärztlicher Behandlung und Medikamenteneinnahme sowie das Einhalten von Absprachen und Terminen.
Wir...
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beraten/begleiten Sie mehrmals wöchentlich bei sich zu Hause.
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stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
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begleiten Sie in Krisenzeiten.
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verhelfen Ihnen zu einem sorgsamen Umgang sich selbst und zur Akzeptanz Ihrer Krankheit als Bestandteil Ihres Lebens.
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erarbeiten mit Ihnen eine aktive Tagesstruktur, z.B. durch Arbeit und
Freizeitgestaltung. -
unterstützen Sie bei Ihrer alltäglichen Lebensführung, von der Ernährung über die
Körperpflege bis hin zur Reinigung der Wohnräume. -
erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Zukunftsperspektiven.
Die Kosten können durch die Eingliederungshilfe unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierzu wird nach Antragsstellung durch das zuständige Landratsamt die finanzielle Situation und der individuelle Hilfebedarf überprüft.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Menschen mit Einkommen oder Vermögen, das die Freigrenze übersteigt, können den Differenzbetrag oder den Gesamtbetrag selbständig tragen.
Bei der Antragsstellung sind wir selbstverständlich gerne behilflich und begleiten Interessentinnen und Interessenten durch die Zeit der Bedarfsfeststellung.