Alle Forderungen korrespondieren mit der verbandlichen Erwartung, dass die finanziellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung durch den Leistungsträger, die kommunal oder überregional verantwortliche Sozialbehörde abgesichert werden. Sichere Finanzierung fachgerechter Hilfen ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz vor Gewalt. Unser Apell: Nur in der Gemeinschaftsanstrengung aller Beteiligten, im Zusammenwirken von Politik, Leistungsträgern, Gerichten, Verbänden, von Gesundheitswesen und Sozialen Diensten und Einrichtungen, von Angehörigen- und Betroffenenverbänden kann es gelingen, dem schon in der Überschrift genannten Grundsatz Geltung zu verschaffen, dass freiheitsentziehende Maßnahmen einzig als Ultima Ratio zum Schutz vor den sonst unvermeidbaren schwerwiegenden Folgen selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens akzeptabel sind. Dazu werden die Einrichtungen und Dienste im CBP ihren verlässlichen Beitrag leisten.